Urteil des BGH vom 14.12.2010 – Ersatz der Reparaturkosten unter Verwendung von Gebrauchtteilen bei Überschreiten der 130 %-Grenze

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 302/08 Verkündet am: 14. Dezember 2010 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle . . in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk:              ja BGHZ:                           nein BGHR:                            _ja . BGB § 249 Ga Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte … Urteil des BGH vom 14.12.2010 – Ersatz der Reparaturkosten unter Verwendung von Gebrauchtteilen bei Überschreiten der 130 %-Grenze weiterlesen